Selbständig auf Mallorca

 

Spanien zählt innerhalb der Europäischen Union zu den Ländern mit dem größten Anteil an Freiberuflern (Autónomos). Selbständige in Spanien und auf Mallorca müssen sich pflichtversichern. Das heißt, Autónomos müssen einen monatlichen Grundbetrag in die staatliche Sozialversicherung (Seguridad Social) einzahlen.

Der Schritt in die Selbständigkeit - Was ist zu beachten?

Viele Zuwanderer haben den Wunsch, sich auf Mallorca selbständig zu machen. Sie beabsichtigen die Gründung eines eigenen Geschäfts, eine eigene Boutique, ein Restaurant am Strand oder ein kleines Fincahotel im Inselinneren. Hierzu ist eine gute Vorbereitung wichtig.

 

Nichts geht ohne eine spanische Steuernummer, in diesem Fall die N.I.E.-Nummer. Die Número de Identidad de Extranjero (N.I.E.) ist eine vom spanischen Staat auf Antrag vergebene Nummer zur Identifizierung von Ausländern, die in Spanien berufliche oder geschäftliche Aktivitäten entwickeln wollen. Die N.I.E. ist dann zugleich auch die Steuernummer.

 

Welches ist die beste Rechtsform für die geplante Gewerbetätigkeit? Am einfachsten ist es, sich beim Finanzamt und bei der spanischen Sozialversicherung als selbstständig („autónomo") zu melden. Die Gründung einer spanischen GmbH („Sociedad Limitada") ist deutlich aufwendiger und erfordert zudem die Aufnahme der Firma ins spanische Handelsregister („Registro Mercantil").

 

Die anfallenden Steuern werden vierteljährlich berechnet und abgeführt. In Spanien sind die Steuern eine „Bringe-Schuld“. Wenn Ihre Tätigkeit mehrwertsteuerpflichtig ist, müssen Sie nach Abschluss eines jeden Quartals eine entsprechende Zahlung der Mehrwertsteuer (IVA – Impuesto de Valor añadido) an das Finanzamt leisten, ebenso wie einen Abschlag auf die Einkommenssteuer (IRPF – Impuesto sobre al Renta de Personas Fisicas). Bis späteswtens zum 30. Juni des folgenden Jahres ist dann die Jahressteuererklärung fällig.

 

Doch bevor man sein Geschäft/seinen Betrieb eröffnen kann, muss die Betriebserlaubnis der Gemeinde (licencia de actividad) vorliegen, in vereinzelten Fällen reicht aber auch ein „permiso provisional (vorläufige Genehmigung), mit dem man schon mal starten kann.

 

Zur Erledigung all dieser Formalitäten für Finanzamt, Sozialversicherung und Gemeinde usw. ist es sehr empfehlenswert sich der Unterstützung einer Gestoría zu bedienen, eines Dienstleisters, der Hilfestellungen gegenüber Ämtern und Institutionen bietet.

 

Hierbei handelt es sich um eine private Agentur zur Erledigung amtlicher Formalitäten. Die Gestoría hilft gegen ein angemessenes Honorar von der Erklärung einfacher Formalitäten bis hin zur Erledigung rechtlicher notwendiger Verwaltungsschritte. Dort arbeiten in aller Regel Rechtsanwälte und Steuerberater gemeinschaftlich mit mehreren Bürokräften zusammen.

 

Fehler vermeiden

Als Unternehmer im Ausland sind allerdings schon manche gescheitert. Gute Geschäfte wird man dauerhaft in Spanien und auf Mallorca nur machen können, wenn man die Landessprache ausreichend beherrscht. Selbst in Gebieten mit vielen deutschsprechenden Kunden, wird es ohne Spanisch auf Dauer kaum gut gehen.

 

Ein anderes Problem sind fehlende Fertigkeiten oder ausreichende Branchenkenntnisse. Wer keine oder nur wenig Ahnung von der Branche oder dem Geschäftszweig hat, wird weder in seinem Heimatland noch in Spanien und auf Mallorca etwas erfolgreich umsetzen.

 

Ohne ausreichendes Startkapital wird die Geschäftsidee vermutlich früher oder später scheitern. Viele bedenken nicht, dass sie von ihrem Startkapital unter Umständen auch ein Jahr oder länger überleben müssen, bis ihr Betrieb ausreichend Gewinn abwirft.


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